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Wir haben ein neues Produkt in unserer BINARYTEC Familie.  Das Zeiterfassungssystem humanify. Bevor wir aber auf die großartigen Funktionen unserer neuen Software eingehen, wollen wir Euch noch ein paar rechtliche Aspekte zur Zeiterfassung mit auf den Weg geben. Denn was viele gar nicht wissen: Seit dem 13.09.2022 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu erfassen!  

Das sagt der Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022 aus: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ein entsprechendes System einzuführen.

Wir klären hier die wichtigsten Fragen zur Zeiterfassung:

Ab wann gilt die Pflicht zur Zeiterfassung?

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Nein, es gibt keine Übergangsfrist.

Welche Voraussetzungen muss ich als Arbeitgeber erfüllen?

Es reicht nicht aus, lediglich ein System bereitzustellen – als Arbeitgeber bist Du vielmehr dazu verpflichtet, dass dieses System tatsächlichen Gebrauch und Verwendung findet.

Welche Voraussetzungen muss ein Zeiterfassungssystem mitbringen?

Der Gesetzgeber sagt, dass ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzusetzen ist. Das lässt natürlich einiges an Spielraum 😉 Um auf der sicheren Seite zu stehen, empfehlen wir auf folgende Punkte zu achten:
a. Die Zeiterfassung sollte mindestens 2 Jahre gespeichert werden können
b. Es sollte einfach zu bedienen und leicht zugänglich für alle Mitarbeiter sein
c. Für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, bietet sich ein Online-Zugang an
d. Pausen-Zeiten sollten erfasst werden
e. Um Ressourcen zu sparen, bietet es sich zudem an, über das Zeiterfassungssystem auch Abwesenheiten wie Urlaub und Kranktage zu erfassen

Was passiert, wenn ich kein System einsetze?

Die zuständige Arbeitsschutzbehörde muss nicht sofort, kann aber bei Feststellung einer Ordnungswidrigkeit bis zu 30.000 € Bußgeld aufrufen.

Wozu dient die Pflicht der Arbeitszeiterfassung?

In erster Linie zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit Deiner Mitarbeiter. Durch die Erfassung der Arbeitszeit soll gewährleistet sein, dass die Vorgaben zur täglichen Höchstarbeitszeit sowie Ruhezeiten eingehalten werden.

Jetzt aber zu humanify, unserem Personalverwaltungssystem

Mit humanify kannst Du nämlich nicht nur der gesetzlich geregelten Pflicht zur Zeiterfassung nachkommen, sondern hast viele zusätzliche Features, die Deine gesamte Personalverwaltung revolutionieren:

Digitale PersonalakteUrlaub & AbwesenheitZeiterfassung
Zentrale Verwaltung aller Mitarbeiterinformationen
sowie detaillierte Vertragsdaten und Zusatzvereinbarungen.
Komfortable Urlaubsplanung für alle Mitarbeiter, mit smartem Genehmigungsprozess und anpassbaren Abwesenheitsarten.Flexible Erfassung von Arbeitszeiten am Terminal vor Ort oder online – mit umfangreichen Reportings.
AufgabenmanagementDokumentenmanagementMitarbeiterportal
Effizientes Ticketmanagement von Aufgaben und Tickets mit personalisierbaren Kategorien und Status sowie Reportings.Übersichtliche Verwaltung der Dokumente mit Uploadfunktion, anpassbaren Kategorien, sowie Lesebestätigungsfunktion.Über das Mitarbeiterportal stehen Deinen Mitarbeitern alle Informationen und Funktionen komfortabel zur Verfügung.
Tolle Features, oder nicht?

Die einzelnen Module kannst Du je nach Bedarf für Dich zusammenstellen und buchen. Gerne helfen wir Dir auch bei der Einrichtung und Migration von bestehenden Daten.

Jetzt noch das Wichtigste: Passend zur umfangreichen Software liefern wir Dir die nötige Hardware gleich mit. Zur Zeiterfassung vor Ort benötigst Du ein Zeiterfassungsterminal, RFID-Träger wie Mitarbeiterkarten oder Key-Fobs, sowie ein Lese- bzw. Schreibgerät für die genannten RFID-Träger.

Eine genaue Übersicht der verschiedenen Module und Hardware-Komponenten findest Du auf unserer Seite.

Good to know:

Mit den RFID-Trägern kannst Du außerdem unsere Zutrittsverwaltung INTELLIAX und unser Kassensystem CASSABOX ansprechen. Das bietet sich an, wenn Du z.B. den Zutritt zu bestimmten Gebäudeteilen automatisieren oder die RFID-Träger als Zahlungsmittel (SimpledPaid) in Deiner Kantine einsetzen möchtest.

Haben wir Dein Interesse zu humanify oder unseren anderen Produkten wie der CASSABOX oder INTELLIAX geweckt? Dann sprich uns an, wir beraten Dich gerne. Unter der folgenden Telefonnummer kannst Du uns anrufen, oder uns eine WhatsApp-Nachricht schicken: 04954-927955-0.

Weitere Informationen zur gesetzlich geregelten Arbeitszeiterfassung findest Du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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